SEO für Wirtschaftsprüfer
Geben Sie Mandanten eine Grundlage für ihre Entscheidung
Ein Finanzleiter kennt den Namen Ihrer Gesellschaft, muss seine Auswahl aber noch begründen. Können Sie die Leistung erbringen? Wer würde das Mandat leiten? Was belegt Ihre Erfahrung? Machen Sie diese Antworten leicht auffindbar, überprüfbar und teilbar.
Eine Aussage lässt sich besser beurteilen, wenn ihre Grundlage sichtbar ist. Die verbundenen Tafeln zeigen dieses Prinzip und sind keine Mandatsnachweise.
Machen Sie aus einer Aussage einen überprüfbaren Beleg
Eine Empfehlung kann jemanden auf Ihre Website führen. Eine Suche nach einer Leistung oder Branche ebenso. Beide Besucher brauchen mehr als die Behauptung, Ihre Gesellschaft sei vertrauenswürdig.
Verknüpfen Sie wichtige Angaben mit Belegen: das Partnerprofil mit dem einschlägigen Berufsregister, die Leistung mit ihrem Umfang und den Standards, die Branchenerfahrung mit einer freigegebenen Beschreibung tatsächlich geleisteter Arbeit. Halten Sie Profile, Standortangaben und Kontaktwege konsistent.
Erklären Sie für ein Bauunternehmen eine Frage der Berichterstattung, die Ihr Team bearbeitet hat. Beschreiben Sie für eine gemeinnützige Organisation das passende Mandat. Prüfen Sie Fakten und Verschwiegenheit, bevor Sie einen Fall veröffentlichen. Kennzeichnen Sie erfundene Beispiele ausdrücklich.
So setzen Sie Googles Hinweise zu nutzerorientierten Inhalten praktisch um: Helfen Sie Lesern, Ihre Gesellschaft einzuschätzen, statt nur ihren Namen zu finden.
Sechs Antworten, die vor der Anfrage helfen
Für wen können Sie arbeiten?
Nennen Sie Organisationstypen, Branchen und Rechtsräume, die Sie abdecken. Erläutern Sie wichtige Ausschlüsse. Eine Standortseite sollte Arbeit beschreiben, die Sie tatsächlich übernehmen können, und nicht nur einen Ortsnamen für Suchanfragen enthalten.
Welche Leistung ist gemeint?
Beschreiben Sie Abschlussprüfung, interne Revision, Compliance-Prüfungen und andere Leistungen getrennt. Bieten Sie SOC-2-Prüfungen oder Prüfungen US-amerikanischer Altersversorgungspläne an, erklären Sie diese konkret. Eine allgemeine Prüfungsüberschrift darf die Unterschiede nicht verdecken.
Welche Anforderungen gelten?
Nennen Sie das einschlägige Regelwerk, den Rechtsraum und den Berichtszeitraum. Lassen Sie die zuständige Fachperson prüfen, welche Fassung gilt. Erklären Sie deren Bedeutung für den Mandanten, statt unerklärte Abkürzungen aufzuzählen.
Wer würde die Arbeit leiten?
Nennen Sie den zuständigen Partner und belegen Sie Qualifikationen und Erfahrung des Teams. Verlinken Sie einschlägige Register- oder Zulassungsnachweise. Erklären Sie, wie Interessenten nach dem vorgesehenen Team fragen können. Erwecken Sie nicht den Eindruck, eine bestimmte Person sei bereits zugeteilt.
Was wird benötigt und geliefert?
Beschreiben Sie die voraussichtliche Vorbereitung, die Beiträge des Mandanten und die Art des Berichts oder Arbeitsergebnisses. Unterscheiden Sie eine beispielhafte Darstellung vom noch zu vereinbarenden Auftragsumfang. Versprechen Sie niemals ein günstiges Prüfungsurteil oder einen bestimmten Befund.
Was geschieht nach der Kontaktaufnahme?
Erläutern Sie das erste Gespräch zu Umfang und Zeitplan sowie die anschließende Mandatsannahme- und Unabhängigkeitsprüfung. Trennen Sie Anfragen zu Steuern und Buchführung, sofern Sie diese Leistungen anbieten. Eine Anfrage ist noch kein vereinbartes Mandat.
Die erste Nachricht eröffnet ein Gespräch. Für vertrauliche Unterlagen ist ein eigener, vereinbarter Übermittlungsweg nötig. Empfang und Schrank veranschaulichen diese Trennung.
Bitten Sie um eine kurze Beschreibung, nicht um Finanzunterlagen
Stellen Sie sich den Finanzverantwortlichen einer gemeinnützigen Organisation vor, der eine Berichtspflicht besprechen möchte. Das ist ein hypothetisches Beispiel, kein Mandantenfall und keine Feststellung einer Prüfungspflicht.
Die erste Anfrage könnte enthalten:
- Organisation: Art und Rechtsraum.
- Anforderung: gewünschter Bericht und anfordernde Stelle.
- Zeitraum: Geschäftsjahr oder Berichtsperiode.
- Termin: gewünschter Abschluss der Arbeit.
- Kontakt: Person, die das Gespräch koordiniert.
Bitten Sie darum, vertrauliche Finanzunterlagen nicht über ein allgemeines Kontaktformular zu senden. Nach Klärung der Anfrage kann die Gesellschaft erläutern, welche weiteren Informationen nötig sind und wie sie angemessen übermittelt werden.
Nicht jede Prüfungsleistung gibt dieselbe Sicherheit
Abschlussprüfung
Nach ISA 200 strebt der Abschlussprüfer hinreichende Sicherheit darüber an, dass der Abschluss insgesamt frei von wesentlichen falschen Darstellungen durch Betrug oder Fehler ist. Er gibt ein Prüfungsurteil nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen ab.
Hinreichende Sicherheit ist hoch, aber nicht absolut. Stellen Sie eine Prüfung nicht als Garantie für fehlerfreie Abschlüsse oder die Aufdeckung jedes Fehlers und Betrugs dar.
Vereinbarte Untersuchungshandlungen
Nach ISRS 4400 (Revised) führt der Berufsangehörige vereinbarte Untersuchungshandlungen aus und berichtet über die Feststellungen. Die vorgesehenen Nutzer ziehen ihre eigenen Schlussfolgerungen.
Dies ist weder ein Prüfungsurteil noch eine Schlussfolgerung, die Prüfungssicherheit vermittelt. Erklären Sie die tatsächliche Leistung und das Ergebnis, statt beide Auftragsarten als austauschbar darzustellen.
Nutzen Sie die für Ihre Arbeit geltenden Standards. Der IESBA Code ist eine internationale fachliche Referenz für wahrheitsgemäßes Marketing und Unabhängigkeit, kein Ersatz für lokale Regeln. Die zuständige Fachperson muss Leistungsangaben und Voraussetzungen der Mandatsannahme prüfen.
Auch ein alter Suchbegriff braucht eine aktuelle Antwort
US-Beispiel: Eine Gesellschaft, die Organisationen mit Ausgaben aus US-Bundesmitteln betreut, erhält möglicherweise Anfragen mit dem früheren Begriff „A-133 audit“. Erklären Sie die heutige Leistung mit Links zu Uniform Guidance: 2 CFR Part 200, Subpart F und zum Federal Audit Clearinghouse. Stellen Sie die historische Bezeichnung nicht als aktuelle Regelung dar.
Verweisen Sie bei Arbeiten nach den Government Auditing Standards auf GAOs Yellow-Book-Hinweise. Welche Fassung gilt, hängt von der Art und dem Zeitraum der Arbeit sowie den Vorgaben zum Inkrafttreten ab, nicht allein von der Jahreszahl auf Ihrer Website. Lassen Sie dies fachlich prüfen.
Nennen Sie Rechtsraum, Autor oder fachlichen Prüfer und das Datum der inhaltlichen Prüfung. Verlinken Sie aktuelle Anwendungsvoraussetzungen, statt einen undatierten Schwellenwert auf einer allgemeinen Marketingseite stehen zu lassen.
Testen Sie die Seite mit einer konkreten Mandantenfrage
Geben Sie einer Person außerhalb des Website-Projekts eine fiktive Organisation und stellen Sie ihr am Smartphone diese Aufgaben:
- Die passende Leistung und den Rechtsraum zu finden.
- Den zuständigen Partner und Qualifikationsnachweise zu ermitteln.
- Anforderungen, Vorbereitung und Leistungsgrenzen zu finden.
- Offene Fragen für ein Gespräch über das mögliche Mandat vorzubereiten.
Stimmen Sie anschließend eine Testanfrage mit Ihrem Team ab. Prüfen Sie den Eingang und den verständlichen Antwortweg. Ergänzen Sie die fehlende Antwort, bevor Sie eine weitere Seite anlegen.
Messen Sie den Weg zu einem passenden Mandat
Prüfen Sie Suchanfragen und Einstiegsseiten anhand der Leistungen, Branchen und Rechtsräume, die Sie tatsächlich abdecken. Erfassen Sie die grundsätzliche Passung einer Anfrage, ohne sensible Interessentendaten in Marketingberichte aufzunehmen.
Trennen Sie Klicks auf Nachweise, eingegangene Anfragen, Anfragen, die Sie weiterverfolgen und vereinbarte Mandate. Rankings und Aufenthaltsdauer belegen keine Mandanteneignung. Google warnt vor garantierten ersten Plätzen.
Beginnen Sie mit einer Frage, die Ihr Team immer wieder per E-Mail beantwortet. Ergänzen Sie die fachlich geprüfte Antwort auf der Leistungsseite und wiederholen Sie den Nutzertest.
Machen Sie Ihr Prüfungsangebot leichter verständlich
Bringen Sie eine Leistungsseite und die Frage mit, die potenzielle Mandanten immer wieder stellen. Wir helfen, Umfang, Nachweise und nächsten Schritt klarer darzustellen. Fachliche Aussagen prüft die verantwortliche Person Ihrer Gesellschaft.

